Die Betriebsprüfung wird aktiv

Hast du die steuerlichen Nachrichten im Juli 2025 verfolgt? Vermutlich nicht. Aber das solltest du, wenn du als Influencer, Content Creator oder Streamer tätig bist und in den letzten Jahren oder auch aktuell mit dieser Tätigkeit Einnahmen erzielst.

Aktivitäten in Nordrhein-Westfalen

Zunächst gab es eine Pressemitteilung der Finanzverwaltung aus Nordrhein-Westfalen. Dabei wurde mitgeteilt, dass die Finanzverwaltung im Besitz von rund 6.000 Datensätze ist und sich aus diesen Datensätzen Informationen über in Deutschland ansässige Personen ergeben sollen, die über Social Media Plattformen Einnahmen erzielt haben.

Der Stand der Daten soll dabei der 31.01.2024 sein. Eine Analyse dieser vielen Datensätze wird mittels einem selbst programmierten Computerprogramm vorgenommen, wobei durch die Analyse herausgefunden werden soll, ob sich aus diesen Daten Erkenntnisse ergeben, dass Personen eventuell in Deutschland diese Einnahmen nicht vollständig oder gar nicht gegenüber dem Finanzamt erklärt haben.

Aus der Pressemitteilung ergibt sich dabei – vermutlich gewollt – nicht, von welchen Social Media Plattformen die Datensätze stammen. Auszugehen ist allerdings, dass es die Social Media Plattformen der in Europa ansässigen Plattformbetreiber Google / Youtube, Meta (Facebook, Instagram), TikTok (Großbritannien) und / oder OnlyFans (Großbritannien) sein könnten. Sicher ist dies allerdings nicht.

Vermutlich wird dies auch nicht näher definiert, da Steuerpflichtige dadurch motiviert werden sollen, die Einnahmen der Vorjahre noch nachzuerklären, wenn diese bisher nicht oder nicht vollständig erklärt wurden. Eine gewisse Unsicherheit kann der Finanzverwaltung dabei helfen, möglichst viele Nacherklärungen aufgrund einer solchen Pressemitteilung zu erhalten.

Interessant ist auch, dass die entwickelte Software an die anderen Bundesländer ausgespielt wird, so dass auch die anderen Bundesländer entsprechende Analysen vornehmen können.

Analyse auch in Bayern

Kurze Zeit nach der Mitteilung aus Nordrhein-Westfalen gab es auf dem Nachrichtenportal BR24.de ebenfalls eine Mitteilung in dieser Sache für das Bundesland Bayern.

Danach liegt der bayerischen Finanzverwaltung ein Datensatz mit rund 9.000 Einträgen vor, ebenfalls zum Stand 31.01.2024. Diese 9.000 Datensätze werden derzeit durch eine „Spezialeinheit des Landesamts für Steuern“ ausgewertet. Schon länger war bekannt, dass die Bundesländer Spezialeinheiten gebildet haben, die sich insbesondere auf den Bereich Social Media spezialisiert haben.

Betriebsprüfungen haben begonnen

Aus beiden Pressemeldungen bzw. Pressemitteilungen kann entnommen werden, dass sowohl in Bayern als auch in Nordrhein-Westfalen viele Betriebsprüfung im Zusammenhang mit Influencern und Content Creatoren laufen.

Dabei soll es in Nordrhein-Westfalen um mögliche Steuerhinterziehungen im Gesamtwert von rund EUR 300 Millionen gehen und in Bayern im Gesamtwert von rund EUR 214 Millionen.

Klar ist dabei auch, dass es sich nur um mögliche Werte handelt. Nach Abschluss dieser Betriebsprüfungen können die tatsächlichen Steuernachforderungsbeträge niedriger ausfallen.

Zu entnehmen ist aber auch, dass die oben genannten Datensätze mit Stand 31.01.2024 noch nicht zu diesen Betriebsprüfungen geführt haben. Die Analyse und Nachverfolgung der Datensätze wird noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.

Nacherklärung und Selbstanzeige

Solltest du als Content Creator, Influencer, Streamer oder Blogger denken, dass du in der Vergangenheit eventuell nicht alle Einnahmen vollständig oder richtig gegenüber dem Finanzamt erklärt hast, ist es sehr empfehlenswert, wenn du diesen Sachverhalt zunächst und zeitnah mit einem Steuerberater besprichst.

Zusammen mit dem Steuerberater kannst du die genaue Vorgehensweise besprechen. Auch Unsicherheiten können dabei im Vorfeld geklärt werden.

Wichtig ist nur, dass du in einem solchen Fall nicht die Augen verschließt und davon ausgehst, dass schon nichts passieren wird. Das ist definitiv die falsche Vorgehensweise.


FAQ zu dem Beitrag oben!

Was ist passiert?

Die Finanzverwaltung hat von einer oder mehreren Social Media Plattformen Daten mit Stand 31.01.2024 erhalten, aus denen sich Einnahmen von in Deutschland ansässigen Personen ergeben, die über diese Plattformen Einnahmen erzielt haben.

Um welche Plattformen geht es genau?

Es wurde seitens der Finanzverwaltung nicht mitgeteilt, von welchen Plattformen die Daten genau bereitgestellt wurden. Auszugehen ist aber, dass es sich um Plattformen handelt, deren Betreiber einen Standort in Europa haben, also insbesondere Google / Youtube, Meta / Facebook / Instagram, OnlyFans, TikTok. Es ist aber nicht bekannt, ob alle oder nur einzelne Plattformen die Daten bereitgestellt haben.

Betreffen die laufenden Betriebsprüfungen diese Datensätze?

Die bereits laufenden Datensätze betreffen nach den Pressemitteilungen nicht die bereits begonnenen Betriebsprüfungen. Die Auswertung der Datensätze kann also weitere Betriebsprüfungen in der Zukunft zur Folge haben.

Ist es noch möglich, entsprechende Einnahmen nachzuerklären?

In jedem Fall sollten Einnahmen gegenüber der Finanzverwaltung nacherklärt werden, falls diese soweit diese bislang nicht gegenüber der Finanzverwaltung angegeben wurden. Empfehlenswert ist dabei allerdings, die genaue Vorgehensweise mit einem Steuerberater abzustimmen. Auf keinen Fall sollte eine Nacherklärung ohne steuerliche Beratung vorgenommen werden.

Kann eine Nacherklärung straffrei erfolgen?

Es ist möglich, dass eine Nacherklärung straffrei erfolgen kann, aber hierzu müssen zwingend bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Die genaue Vorgehensweise sollte im Vorfeld immer mit einem Steuerberater besprochen werden.

Gibt es Steuerberater, die sich mit Influencer auskennen?

Es gibt Steuerberater, die sich intensiv mit der Beratung von Influencer, Content Creatoren, Bloggern und Streamern beschäftigen und daher eine große Fachkenntnis im Bezug auf die Tätigkeit dieser Personen haben, so auch der Autor dieses Beitrags.

Lohnt sich ein Steuerberater für Influencer?

Influencer können einen Steuerberater beauftragen, um sich in steuerlichen Angelegenheiten unterstützen zu lassen. Die Kosten des Steuerberaters hängen dabei vom Umfang der Tätigkeiten ab. Steuerberater, die sich auf Influencer spezialisiert haben, kennen sich mit der Sache aus und können die Angelegenheiten ggf. schneller bearbeiten. Influencer sollten bei der Wahl eines Steuerberaters auf eine effiziente und passende Mandatsbearbeitung achten. Die Art und Weise wie die Zusammenarbeit erfolgt, sollte zu der Arbeitsweise des Influencers passen. Bei Beauftragung eines solchen Steuerberaters können sich die Kosten für den Influencer lohnen, insbesondere um steuerlich auf der sicheren Seite zu sein. Unsicherheiten oder gar Fehler können langfristig deutlich teurer sein, als die laufenden Honorare eines Steuerberaters.

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